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In diesen Steuer-Erklärvideos sehen sie, was alle Steuerzahlen in Sachen Steuern beachten müssen
Der Online-Handel ist sprichwörtlich grenzenlos. Durch den neuen § 3c UStG müssen viele kleine Versender, die innerhalb der EU grenzüberschreitend liefern, künftig im Bestimmungsland Umsatzsteuer anmelden und zahlen. Denn statt der länderspezifischen Lieferschwellen gilt ab 1.7.2021 eine Umsatzobergrenze von jährlich 10.000 € für alle Lieferungen an Privatpersonen. Das neue Video „Online- und Versandhandel - So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU“ erklärt die Auswirkungen der Neuregelung inklusive des One-Stop-Shop Verfahrens (OSS).